Während NPD-Aufmarsch Gegendemonstrant überfahren:

Sechs Monate auf Bewährung

 

Am geschichtsträchtigen Donnerstag, dem 9. November war beim Amtsgericht in Tecklenburg der Prozeß gegen Marc W., der vor zwei Jahren bei einem Aufmarsch der NPD in Rostock den Antifaschisten Holger S. angefahren hatte. Damals war er mit seinen damaligen drei Freunden mit einem Auto in Rostock, um den NPD-Aufmarsch anzuschauen. Jan Große Nobis berichtet über die Hintergründe und den Prozeß.

 

Marc W. und seine Freunde, die wohl aus dem Umfeld der NPD kommen und nach Vermutungen des hiesigen „Bündnisses gegen Rechts“ in sog. „Freien Kameradschaften“ organisiert sein sollen, fuhren am 19. September 1998 aus ihrem Heimatort Lengerich los, um den NPD-Aufmarsch in Rostock zu besuchen. In Bielefeld schlossen sie sich einem Bus der NPD an und fuhren bis kurz vor Rostock dem Bus hinterher, bis sie ihn verloren. Danach seien sie – nach Auskunft des Angeklagten – mit ihrem Auto durch Rostock geirrt, um den Aufmarsch der NPD zu finden. Sie seien schon an einer „Straßenschlacht“ vorbei gefahren, ehe sie an einer roten Ampel halten mußten. Hier sei ein Mensch mit einem Fahrradschloß auf sie zu gegangen, weil die Freunde von Marc W. Glatzen und „Bomberjacken“ getragen hätten. Deshalb hätten sie Angst bekommen und es hätte nur noch geheißen „Weg hier!“ So hätte Marc W. den Rückwärtsgang eingelegt, eine sog. „Chicago-Wende“ gemacht, und wollte nur „weg!“ Hier fing das Drama dann an: Nach seiner Aussage hätte er Holger S. erst eine „hundertstel Sekunde“ vor dem „Unfall“ gesehen – „Es ist halt ein beschissener Tag gewesen.“

 

Ob Holger S. es genauso locker nimmt ist fraglich. Nach diesem „Unfall“, bei dem er über das Auto geschleudert wurde, lag er mehrere Wochen im Koma. Die Ärzte prognostizierten, daß er nicht mehr laufen und sprechen werden könne. Nur seines eisernen Willens und des „unermüdlichen“ Einsatzes seiner Freunde sei es zu verdanken, daß er jetzt wieder fast richtig laufen und sprechen könne. Er leide aber immer noch unter Konzentrationsschwäche.

 

Jetzt, nach zwei Jahren, ist es zum Prozeß gekommen. Die Nebenklägerin – also die Vertreterin von Holger S. – bezeichnete dieses verhalten als grob fahrlässig. Schließlich sei er schon mit überhöhter Geschwindigkeit auf die rot Ampel zugefahren und hätte nur knapp hinter den schon an der Ampel stehenden Autos mit quietschenden Reifen halten können. Ebenso hätte er alle Möglichkeiten gehabt, auszuweichen. Die vierspurige Straße hätte genug Raum gegeben. Ebenso kritisierte sie, daß Marc W. wohl die Tat noch nicht verarbeitet habe. Marc W. könne nicht – wie der Jugendgerichtshelfer ausführte – wirkliche Reue zeigen, wenn er ausführt, es sei „halt ein beschissener Tag gewesen“ und es bei einem vergeblichen Versuch der Kontaktaufnahme belassen habe.

 

Ebenso kritisierte sie den Staatsanwalt, der sich wie ein Verteidiger aufgeführt habe. Wörtlich griff sie ihn an „Herr Staatsanwalt, sie hätten sich für diese Verteidigung bewerben sollen“. Im Verfahren wollte der Staatsanwalt zwischenzeitlich die Schuld des Opfers Holger S. diskutieren.

 

Im Vorfeld konnte das Einstellen des Verfahrens gegen Marc W. nach Informationen des „Bündnisses gegen Rechts“ nur durch eine bundesweit organisierte Demo, die im vorigen November stattfand, verhindert werden. Nachdem die Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Gerichten hin und her geschoben worden sei, sollte „nur“ ein Strafbefehl über 2.000,- DM ausgestellt werden.

 

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer 2.000,- DM Strafe und „einige“ Sozialstunden. Dem konnte sich der Verteidiger von Marc W. anschließen. Die Nebenklägerin dagegen forderte ein Jahr auf Bewährung, Entzug der Fahrerlaubnis und Arbeitsauflagen. Der Richter verurteilte den Täter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 6 Monaten – ausgesetzt auf 2 Jahre auf Bewährung – Haft, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und Tragen der Kosten des Verfahrens.